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Benjamin Baur2023-10-05T11:06:04+02:00

Der AquaVentus Förderverein begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme für das Verfahren zur Änderung
und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) gemäß § 8 (WindSeeG). Dem Aufruf des Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sind wir gerne gefolgt.

Nur die enge Konsultation und Zusammenarbeit aller relevanten Stakeholder ermöglicht den Hochlauf der Offshore-Elektrolyse als wichtigen Beitrag einer integrierten Energiesystemwende.

Die Fortentwicklung des Flächenentwicklungsplan (FEP) ist hierbei ein zentraler Baustein.

Das BSH hat bei der aktuellen Fortentwicklung wichtige Anregungen von AquaVentus berücksichtigt und somit einen weiteren Schritt in die richtige Richtung gemacht.

AquaVentus wird den fortlaufenden Prozess der FEP Weiterentwicklung auch zukünftig begleiten und seine Expertise zur Verfügung stellen.

Zur Stellungnahme

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