Stellungnahme zur neuen Vergabe-Verordnung des BMWi

Die Grundlage für die Erzeugung von Grünem Wasserstoff auf See wird gerade gelegt: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Kriterien zur Vergabe der „sonstigen Energiebereiche“ in Nord- und Ostsee erarbeitet. Der Zuschlag für die Flächen soll im Jahr 2022 nach der Ausschreibung erteilt werden. Für des AquaVentus-Konzept ist das eine grundlegende Voraussetzung. Deshalb hat der Förderverein Stellung dazu bezogen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
  1. Eine Wasserstoffpipeline wird nun als Transportsystem bei der Vergabe berücksichtigt und im Vergleich zum Transport per Schiff bevorzugt. Der Haken dabei: Projektierer, die bereits bestehende Gaspipelines für den Transport auf See nutzen wollen, werden bei der Vergabe besser gestellt.
  2. Außerdem hinkt der Flächenentwicklungsplan (FEP) in Puncto Wasserstoffpipeline den neuen Vergabekriterien hinterher. Im FEP ist die Pipeline ausdrücklich verboten.
  3. Nächster Knackpunkt ist die finanzielle Förderung. Wie und in welcher Höhe sie ausfallen soll, ist an keiner Stelle geklärt. Das bedeutet für die sich bewerbenden Unternehmen ein größeres Investitionsrisiko.