Die Grundlage für die Erzeugung von Grünem Wasserstoff auf See wird gerade gelegt: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Kriterien zur Vergabe der „sonstigen Energiebereiche“ in Nord- und Ostsee erarbeitet. Der Zuschlag für die Flächen soll im Jahr 2022 nach der Ausschreibung erteilt werden.
Für des AquaVentus-Konzept ist das eine grundlegende Voraussetzung. Deshalb hat der Förderverein Stellung dazu bezogen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Eine Wasserstoffpipeline wird nun als Transportsystem bei der Vergabe berücksichtigt und im Vergleich zum Transport per Schiff bevorzugt. Der Haken dabei: Projektierer, die bereits bestehende Gaspipelines für den Transport auf See nutzen wollen, werden bei der Vergabe besser gestellt.
- Außerdem hinkt der Flächenentwicklungsplan (FEP) in Puncto Wasserstoffpipeline den neuen Vergabekriterien hinterher. Im FEP ist die Pipeline ausdrücklich verboten.
- Nächster Knackpunkt ist die finanzielle Förderung. Wie und in welcher Höhe sie ausfallen soll, ist an keiner Stelle geklärt. Das bedeutet für die sich bewerbenden Unternehmen ein größeres Investitionsrisiko.