Stellungnahmen
AquaVentus bezieht öffentlich Stellung zu regulatorischen Entwürfen und energiepolitischen Konsultationen.
Stellungnahmen
2026
AquaVentus nimmt die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Konsultation des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans Strom 2025–2037/2045 wahr und konzentriert sich auf fünf Punkte, die einer Korrektur oder Ergänzung bedürfen: die frühzeitige Bestätigung der Zone-4-ONAS ohne Sensitivitätsanalyse, die fehlende Berücksichtigung von Offshore-Elektrolyse im Szenariorahmen, die methodische Ungleichbehandlung von Offshore-Elektrolyseuren, die mangelnde Transparenz bei den Marktabfrage-Daten sowie die WindSeeG-Novelle als rechtliche Voraussetzung.
AquaVentus nimmt die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der WindSeeG-Novelle wahr. AquaVentus begrüßt ausdrücklich, dass der Entwurf den Koalitionsvertragsauftrag zur hybriden Anbindung (Kabel und H₂-Pipeline) konsequent umsetzt und erstmals eine belastbare Rechtsgrundlage für die Offshore-Sektorenkopplung schafft. Zugleich weist AquaVentus darauf hin, dass die Beschränkung auf SEN-1 die „doppelte regulatorische Lücke“ zwischen FEP und NEP nicht schließt. Solange die Offshore-Sektorenkopplung gesetzlich auf SEN-1 begrenzt ist, kann die BNetzA deren systemischen Nutzen für Zone 4 und 5 nicht in die NEP-Modellierung einpreisen. AquaVentus fordert einen klaren regulatorischen Pfad für den nächsten Öffnungsschritt sowie die ausdrückliche Anrechnung der Windenergiekapazität auf SEN-1 auf das 70-GW-Ausbauziel. Für den Zeitraum nach SEN-1 regt AquaVentus zudem ein quantifiziertes Ausbauziel von mindestens 4 GW bis 2045 an.
AquaVentus hat sich an der Konsultation zum 2. Änderungsentwurf des Flächenentwicklungsplans 2025 des BSH beteiligt. Die Stellungnahme bewertet die drei zur Konsultation gestellten Optionen (N-10.1 / N-10.2 / SEN-1) aus der Perspektive der industriellen Skalierung von Offshore-Elektrolyse. AquaVentus lehnt Option 3 einstimmig ab und befürwortet eine angepasste Option 2 mit voller Ausbauleistung von 2.000 MW auf N-10.1 und bis zu zwei 250-MW-Elektrolyseplattformen auf SEN-1. Zentrale Forderung ist die Ermöglichung kombinierter Anschlusskonzepte für Strom und Wasserstoff – nicht nur in Bereichen, sondern auch auf Flächen.
Im Rahmen der öffentlichen Konsultation hat AquaVentus eine Stellungnahme zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) der Übertragungsnetzbetreiber eingereicht. Darin kritisieren wir insbesondere das konsequente Ausblenden der Offshore-Wasserstoffproduktion in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und fordern die Berücksichtigung kombinierter Anschlusskonzepte sowie eine stärkere Integration von Sektorenkopplung und Offshore-Elektrolyse in die Netzplanung.
2025
Der AquaVentus Förderverein hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme an der Konsultation zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) beteiligt. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine stufenweise Skalierung der Offshore-Wasserstoffproduktion zu schaffen – beginnend mit Pilot- und Demonstrationsprojekten bis hin zur industriellen Nutzung. Ein zentrales Anliegen ist die rechtliche Ermöglichung kombinierter Anschlusskonzepte aus Strom- und Wasserstoffinfrastruktur sowie eine marktintegrierte Perspektive für den Hochlauf. AquaVentus betont dabei die Bedeutung von technologischer Offenheit, Planungssicherheit und Systemeffizienz im Zusammenspiel von Offshore-Wind und Wasserstoff.
Am 28. Juli 2025 hat der AquaVentus Förderverein e. V. eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff” eingereicht. AquaVentus begrüßt das Ziel, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft regulatorisch zu beschleunigen. Gleichzeitig kritisiert wir die im Entwurf enthaltene Einschränkung, wonach nur Elektrolyseure an Land sowie im Bereich des Küstenmeers privilegiert behandelt werden sollen. Offshore-Elektrolyseure in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) blieben damit rechtlich außen vor – obwohl sie für eine netzdienliche, skalierbare und resiliente Wasserstoffproduktion entscheidend sind. AquaVentus fordert daher die ersatzlose Streichung dieser Einschränkung und eine technologieoffene, zukunftsfähige Formulierung im Gesetz.
Als branchenübergreifende Initiative setzt sich AquaVentus für die Erzeugung und den Transport von grünem Wasserstoff auf See ein. Mit Blick auf die zentrale Rolle der Offshore-Elektrolyse im zukünftigen Energiesystem Deutschlands und Europas weisen wir in dieser Stellungnahme insbesondere auf die Notwendigkeit hin, die Wasserstofferzeugung auf See sowie deren Transport per Pipeline erneut als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit im Gesetzestext zu verankern – in Übereinstimmung mit der ursprünglichen Fassung des Entwurfs.
Am 31. Januar 2025 hat die Europäische Kommission eine Konsultation zu Energieinfrastrukturprojekten im Rahmen der Transeuropäischen Energienetze (TEN-E) eingeleitet. Ziel ist es, den Status eines Vorhabens von gemeinsamem Interesse (PCI) oder eines Vorhabens von gegenseitigem Interesse (PMI) im Sinne der TEN-E-Verordnung (EU/2022/869) zu erlangen. Die Konsultation erstreckt sich auf Kandidaten aller Energieinfrastrukturkategorien.
Im Rahmen der Konsultation zur informatorischen Darstellung im Anhang 3 des Flächenentwicklungsplans 2025 hat AquaVentus Fördervereins e.V. eine Stellungnahme übermittelt. AquaVentus setzt sich für die nachhaltige Entwicklung der Offshore-Wasserstofferzeugung ein und betrachtet die Überlegungen zur Optimierung der Netzanbindung und Flächennutzung als zentral für die zukünftige Offshore-Planung in den Zonen 4 und 5. Insbesondere die Aspekte der Spitzenkappung, der Erhöhung der Übertragungskapazität von Offshore-Netzanbindungssystemen (ONAS) sowie eine gesetzliche Ermöglichung von kombinierten Anschlusskonzepten bedürfen einer vertieften Prüfung.
2024
Im Rahmen der Konsultation zum Szenariorahmen für Strom sowie Gas und Wasserstoff im Netzentwicklungsplan möchten wir als AquaVentus Förderverein unseren Beitrag leisten. Als Zusammenschluss zahlreicher Akteure, die sich für die Erzeugung von grünem Wasserstoff auf hoher See und dessen Integration in das Energiesystem einsetzen, sehen wir es als unsere Verantwortung, die Weichen für eine zukunftsfähige Infrastruktur aktiv mitzugestalten. Der Szenariorahmen ist von entscheidender Bedeutung für die Realisierung der Energiewende und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Wir fordern insbesondere die frühzeitige Integration von Wasserstoffpipelines in den Netzentwicklungsplan, eine langfristige Planung für den zukünftigen Wasserstoffbedarf sowie die Berücksichtigung grenzüberschreitender Netzlösungen.
Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des nächsten Flächenentwicklungsplans (FEP) erkennt AquaVentus einen weiteren Schritt zur Realisierung der Ausbauziele für Offshore-Strom. Das begrüßen wir ausdrücklich. Darüber hinaus sehen wir – vor allem in küstenferneren Flächen, bis hinaus in den sogenannten Entenschnabel – verfügbare Flächen für die Ausweisung weiterer sonstiger Energiegewinnungsbereiche. Damit wird ein Ausbau der deutschen Wasserstofferzeugung auf See bis 10 GW Elektrolyseleistung und bis zu 1 Mio. Tonnen grünem Wasserstoff möglich sein. Wir begrüßen zudem, dass das Konzept zum Wasserstoffabtransport mittels Sammelpipeline im FEP-Entwurf verankert ist.
Der AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem eine Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes ermöglicht wird. Das passende Auktionsdesign, das den erheblichen Risiken der ersten Projekte Rechnung trägt, ist eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf dieser Technologie. Damit ist die Realisierung der Projekte auf den SEN-1 Flächen und der Abtransport der Mengen über eine europäisch angebundene nationale Sammelpipeline sicherzustellen. Daneben braucht es für den Aufbau der Lieferkette einen verbindlichen Ausbaupfad.
2023
Der AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt den Gesetzesentwurf, mit dem die zweite Stufe der Entwicklung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes gesetzlich verankert und damit die Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes unterstützt wird. Daher sieht AquaVentus es als notwendig an, dass auch der neue Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff Offshore-H2-Leitungen umfassen muss wie unsere AquaDuctus-H2-Pipeline.
Der AquaVentus Förderverein begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme für das Verfahren zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) gemäß § 8 (WindSeeG). Nur die enge Konsultation und Zusammenarbeit aller relevanten Stakeholder ermöglicht den Hochlauf der Offshore-Elektrolyse als wichtigen Beitrag einer integrierten Energiesystemwende. Die Fortentwicklung des FEP ist dabei ein zentraler Baustein. Das BSH hat bei der aktuellen Fortentwicklung wichtige Anregungen von AquaVentus berücksichtigt.
Der AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt die angestoßene Konsultation über mögliche Teilbereiche bei der Ausschreibung von SEN-1 ausdrücklich. Die Teilung des im Flächenentwicklungsplan vorgesehenen 102 km² großen SEN-Bereichs in mehrere Einzelflächen und die damit mögliche, sequenzielle Vergabe ist ein zentraler und richtiger Schritt zur Erreichung des schnellen sowie effizienten Markthochlaufs für die Offshore-Elektrolyse.
Das Erreichen der Klimaschutz- und Ausbauziele für Grünen Wasserstoff der Bundesrepublik Deutschland ist für uns seit längerem und weiterhin ein zentrales Anliegen. Wir begrüßen daher nachdrücklich die Veröffentlichung der Eckpunkte für eine Förderrichtlinie für Offshore-Elektrolyse. Die geplante Flächenausschreibung für den SEN-1 Bereich und dessen vorgelagerte Förderausschreibung können der entscheidende Startschuss sein, um die Ziele bei der Offshore-Elektrolyse zu erreichen.
2022
Die Realisierung des AquaVentus-Konzepts von 10 GW Offshore-Elektrolyseleistung ist mit diesem zweiten Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) ein Stück näher gerückt, indem das Pipelinekonzept nun enthalten ist und zumindest eine weitere SEN-Fläche ausgewiesen wurde. Wir begrüßen auch den Entfall der Vorfestlegungen eines elektrischen Anschlusses für die Flächen im sogenannten Entenschnabel und weisen darauf hin, dass in der nächsten Fortschreibung weitere Flächen für die Offshore-Wasserstofferzeugung ausgewiesen werden sollten.
Die AquaVentus Projektfamilie kann wesentlich zur Dekarbonisierung der deutschen wie europäischen Energieversorgung beitragen, bei gleichzeitiger Förderung der heimischen Wertschöpfung, der Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen in der norddeutschen Region und der Minimierung von Umwelteingriffen. Um dieses Konzept Realität werden zu lassen, sind ein politischer Ausbaupfad zur Planungs- und Investitionssicherheit, wichtige Anpassungen des Flächenentwicklungsplans (FEP) sowie eine begleitende Förderung erforderlich.
Die Wasserstofferzeugung auf See in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone kann als wesentlicher Baustein zur Zielerreichung des Kapazitätsausbaus Offshore sowie zur effizienten Dekarbonisierung der Industrie beitragen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des WindSeeG bietet hier wichtige Anknüpfungspunkte, sollte aber mit Blick auf die Bedeutung von Offshore-Wasserstoff noch stärker Rechnung tragen. Dies schließt insbesondere die explizite und konsequente Ermöglichung des Wasserstofftransports per Sammelpipeline ein.