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Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III-Richtlinie im Bereich Offshore-Energie und Netze

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Stellungnahme zum Entwurf - Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze der AquaVentus Förderverein e. V. dankt vorab für die Berücksichtigung dieser Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III-Richtlinie im Bereich Offshore-Energie und Netze.

Mit der Umsetzung der besagten Richtlinie soll der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden. Die Änderungen fügen sich in die Gesamtvorhaben Deutschlands ein, die gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad auszurichten. Die Stromversorgung soll dafür im Jahr 2030 zu mindestens 80 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhen. Weiterhin betont die Bundesregierung im Koalitionsvertrag, dass hierfür inländisch produzierter Wasserstoff (on- und offshore) einen entscheidenden Beitrag leisten wird.

Mit dieser Stellungnahme möchten wir wichtige Anregungen für die Weiterentwicklung des Entwurfs geben. Daher fordert der AquaVentus Förderverein e.V. mit Nachdruck, dass die im ursprünglichen Entwurf (Version aus dem Jahr 2024) vorgesehene Einstufung der Wasserstoffproduktion auf See – gemeinsam mit dem Offshore-Transport per Pipeline – als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit erneut und vollständig aufgenommen wird. Dieses entspräche der notwendigen Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen für den Bereich Wasserstofferzeugung auf See.

Der aktuell vorliegende Entwurf verkennt damit die strategische Bedeutung der Offshore-Elektrolyse für das zukünftige Energiegesamtsystem. Die Kombination aus Offshore-Windkraft, Wasserstofferzeugung und Pipelineanbindung ist ein zentraler Hebel, um:

– Klimaziele effizient zu erreichen, – Netzinfrastrukturen zu entlasten sowie Gesamtenergiesystem kostensparend auszubauen,

– Versorgungssicherheit zu erhöhen, – den Wasserstoffhochlauf mit heimischer Produktion zu forcieren und – die Transformation der Industrie in Deutschland und Europa zu unterstützen.

Die Wasserstoffproduktion auf See ist kein nachgelagerter Spezialfall, sondern integraler Bestandteil einer zukunftsfähigen Offshore-Gesamtstrategie. AquaVentus empfiehlt daher, die folgende Formulierung in den Gesetzesentwurf zu übernehmen:

„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff auf See sowie der Transport des Wasserstoffs durch Pipelines liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.“ Nur durch diese Klarstellung kann Rechtssicherheit für Investitionen geschaffen und der zügige Markthochlauf der Offshore-Wasserstoffwirtschaft sichergestellt werden.