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Stellungnahme

Stellungnahme - Umsetzung der novellierten EU-Erneuerbaren-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III) für die Bereiche Wind auf See

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Der AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem eine Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes ermöglicht wird. Besonders die Intention der Richtlinie in ihrer geplanten Umsetzung im Wind-auf-See-Gesetz, mit dem Ziel die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen, unterstützt der AquaVentus Förderverein mit seinen über 100 Mitgliedern.

Weiterhin ist es zu befürworten, dass die Errichtung von Anlagen für die Wasserstofferzeugung auf See mit Blick auf das zukünftige Energiegesamtsystem im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Die geplante Gesetzgebung vereinheitlicht hiermit die Standards für Offshore-Windkraftanlagen und schafft die notwendigen gleichen Wettbewerbsbedingungen, um eine technologieoffene Weiterentwicklung zur effizienten Gewinnung von Offshore-Windenergie zu ermöglichen.

Das passende Auktionsdesign, das den erheblichen Risiken der ersten Projekte Rechnung trägt, ist eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf dieser Technologie. Damit ist die Realisierung der Projekte auf den SEN-1 Flächen und der Abtransport der Mengen über eine europäisch angebundene nationale Sammelpipeline sicherzustellen. Daneben braucht es für den Aufbau der Lieferkette einen verbindlichen Ausbaupfad. Dieser beginnt mit einem verlässlichen Zeitplan für die anstehenden SEN-1 Auktionen und reicht bis zur Optionierung weiterer Flächen in der AWZ von 10 Gigawatt für die Offshore-Elektrolyse im „AquaVentus-Zielgebiet“, dem Entenschnabel.