Der AquaVentus Förderverein begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme für das Verfahren zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) gemäß § 8 (WindSeeG).
Nur die enge Konsultation und Zusammenarbeit aller relevanten Stakeholder ermöglicht den Hochlauf der Offshore-Elektrolyse als wichtigen Beitrag einer integrierten Energiesystemwende. Die Fortentwicklung des FEP ist dabei ein zentraler Baustein. Das BSH hat bei der aktuellen Fortentwicklung wichtige Anregungen von AquaVentus berücksichtigt.