Stellungnahme zum Referentenentwurf integrierte Netzentwicklungsplanung Der AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem nicht nur die zweite Stufe der Entwicklung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes eingeläutet, sondern auch die Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes verstetigt wird.
AquaVentus möchte in diesem Zusammenhang allerdings darauf aufmerksam machen, dass die Aufnahme von Offshore-Infrastruktur in der Nordsee Eingang in den Regelprozess zur integrierten Netzplanung ab 2025 finden muss. Nur so kann die nötige Transportinfrastruktur geschaffen werden, um das Wasserstoffpotenzial, das sowohl in der Nationalen Wasserstoffstrategie als auch in der Importstrategie des Bundes erwähnt wird, in seiner Fülle zu heben.
Mit der Aufnahme von Offshore-Infrastruktur würde die Logik der Kriterien beim Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes analog weitergeführt: Hier stellt die EnWG-Novellierung in der Begründung klar, dass Offshore-Leitungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee im Kernnetz zu berücksichtigen sind. Diese Leitungen werden zentrale Importleitungen für Wasserstoff sein und maßgeblich zum Wasserstoffhochlauf in Deutschland und Europa beitragen.
Wir sehen es daher als notwendig an, dass auch der neue Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff Offshore-H2-Leitungen umfassen muss und würden eine Textanpassung in § 15 a begrüßen, welche auch die Offshore-Infrastruktur beinhaltet.