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AquaVentus begrüßt WindSeeG-Novelle und fordert mehr Mut
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AquaVentus begrüßt WindSeeG-Novelle und fordert mehr Mut

Referentenentwurf beschränkt kombinierte Anschlusskonzepte auf einzelne Flächen

Berlin, 17. August 2026. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingeleitete Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ist aus Sicht von AquaVentus der dringend notwendige Impuls, um die Potenziale der Offshore-Windenergie effizient zu erschließen. Entscheidend ist für AquaVentus, dass der Entwurf erstmals kombinierte Anschlusskonzepte für die flexible Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf See vorsieht.

Mit zweiseitigen Differenzverträgen, einem verlässlichen Ausschreibungspfad und der Verlängerung der Betriebsdauer adressiert der Entwurf zentrale Investitionshemmnisse. Mit der Streichung des bisherigen Anschlussverbots für sonstige Energiegewinnungsbereiche und der ausdrücklichen Nennung von Elektrolyseuren entsteht erstmals eine belastbare Rechtsgrundlage für eine netzdienliche Offshore-Elektrolyse.

"Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Nutzen kombinierter Anschlusskonzepte endlich erkannt und der Koalitionsvertrag umgesetzt wird", sagt Robert Seehawer, Geschäftsführer von AquaVentus. "Angesichts steigender Netzkosten ist das eine gute Nachricht. Mit kombinierten Anschlusskonzepten lassen sich zweistellige Milliardenbeträge einsparen." Der Netzentwicklungsplan 2037/2045 weist Investitionskosten für Offshore-Netzanbindungssysteme aus, von denen sich nach Berechnungen von AquaVentus 56 bis 59 Milliarden Euro vermeiden ließen, wenn Energie in Form von Wasserstoff per Pipeline statt über zusätzliche Stromtrassen an Land gebracht wird.

Warum sollen kombinierte Anschlüsse nur auf einzelnen Flächen erlaubt werden? Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des Verbandes, warum die Sektorenkopplung zunächst nur auf ausgewählten Flächen zulässig sein soll. Der betriebswirtschaftliche Nutzen, je nach Marktsignal Strom oder Wasserstoff zu produzieren, ist in zahlreichen Studien belegt. Zugleich wird niemand zu dieser Nutzung gezwungen: Eine gesetzliche Öffnung schafft eine Option, keine Verpflichtung. "Das wäre in etwa so, als würde man bei einem Brand das Feuer zunächst nur auf einer Straßenseite löschen, um zu sehen, ob es auf der anderen Seite dann von selbst ausgeht", spitzt Seehawer zu. "Diese Novelle macht bereits die nächste Novelle notwendig und droht veraltet zu sein, bevor sie überhaupt beschlossen ist."

Vorschlag für das parlamentarische Verfahren: Anrechnung statt Begrenzung. Der Netzausbau bindet zweistellige Milliardenbeträge und die Industrie fragt nach sicheren und bezahlbaren Bezugsquellen für grüne Gase. AquaVentus erwartet deshalb Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren und schlägt vor, Windenergiekapazität innerhalb sonstiger Energiegewinnungsbereiche ausdrücklich auf das 70-GW-Ausbauziel für Offshore-Wind anzurechnen. Das ist zugleich der kosteneffizienteste Weg zum 70-GW-Ziel. Die Kapazität auf SEN-1 kann die bestehende Konverterplattform NOR-10-1 über eine 66-kV-Anbindung mitnutzen. Ein zusätzliches dediziertes Anbindungssystem, das laut Gesetzesbegründung mit rund 5 bis 10 Milliarden Euro zu Buche schlägt, wird nicht benötigt. Sektorengekoppelte Flächen sind damit kein Sonderfall neben dem 70-GW-Pfad, sondern eine seiner günstigsten Ausprägungen.

Gesetz und Flächenplanung müssen parallel laufen. AquaVentus richtet den Appell somit auch an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Eine aktuelle Ramboll-Studie im Auftrag von AquaVentus identifiziert die Gebiete N-14, N-16 und N-19 als die Flächen mit dem höchsten systemischen und wirtschaftlichen Mehrwert für eine großskalige Offshore-Wasserstoffproduktion. Diese räumliche Grundlage sollte in der laufenden Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans für Zone 4 und 5 vorgezeichnet werden, während das BMWE die gesetzliche Öffnung vorbereitet. Nur im Zusammenspiel beider Ebenen greift der stufenweise Hochlauf.

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